
Das Ausbildungszentrum Vorarlberg finanziert zahlreiche Projekte oder Einrichtungen aus Spenden und setzt Spendenmittel dort ein, wo private oder öffentliche Kostenbeiträge zur Finanzierung nicht ausreichen.
Seit dem 1.1.2009 können Privatpersonen Ihre Spenden im Zuge ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Das gilt für Spenden an mildtätige Organisationen. Mildtätig sind Organisationen dann, wenn sie hilfsbedürftige Personen unterstützen.
Alle Spenden an Organisationen, die ab 31. Juli 2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden, können rückwirkend ab 1.1.2009 abgesetzt werden. Wird die Organisation später auf die Liste gesetzt, sind nur die Spenden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung absetzbar.
Die SpenderInnen können maximal zehn Prozent ihres Vorjahreseinkommens absetzen. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge, die laut Satzung vorgeschrieben sind. Sehr wohl absetzbar sind Fördermitgliedschaften und Beiträge, die freiwillig zur Förderung des Vereinszwecks geleistet werden. Für die Absetzbarkeit brauchen SpenderInnen einen Spendenbeleg mit dem Namen der Organisation, ihrem Namen und des Spendenbetrages.
Die Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren. Ab 2011 müssen die SpenderInnen ihre Sozialversicherungsnummer der Organisation bekannt geben. Diese leitet die Daten an das Finanzamt weiter. Damit wird der Spendenbetrag automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Armin Hotz
GF Ausbildungszentrum Vorarlberg
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