So können Sie uns unterstützen

Das Ausbildungszentrum Vorarlberg finanziert zahlreiche Projekte oder Einrichtungen aus Spenden und setzt Spendenmittel dort ein, wo private oder öffentliche Kostenbeiträge zur Finanzierung nicht ausreichen.

 

Unterstützungsmöglichkeiten:

Verwendung und Umgang mit Spenden

  • Zweckwidmung: Sie können Ihre Spende einem Projekt, einer Einrichtung oder einer Region der Lebenshilfe zuordnen. Vermerken Sie dies bitte durch Angabe Ihrer Zweckwidmung bei der Einzahlung oder teilen Sie uns dies bei der Übermittlung Ihrer Unterstützung mit.
  • Spendenverwaltung: Wir verwenden und setzen Ihre Spende dort ein, wofür Sie die Spende bestimmt haben. Dazu ist ein gewisses Ausmaß an Verwaltung notwendig. Eine korrekte Buchhaltung, Kontrolle und Wirtschaftsprüfung ermöglicht die Nachvollziehbarkeit jedes Spendeneingangs.
  • Spendenakquisition: Erfolgreiches Spendensammeln ist unweigerlich mit Werbung verbunden. Bei Spendenaufrufen, Veranstaltungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Auftritten steht ein sparsamer und effizienter Umgang mit den damit verbundenen Kosten an vorderster Stelle.
  • Spendenverwendung: Der überwiegende Teil der Spenden fließt direkt den Menschen mit Behinderungen und den Einrichtungen der Lebenshilfe für die Durchführung verschiedenster Projekte und Aktionen zu.

Informationen zur Spendenabsetzbarkeit:

Seit dem 1.1.2009 können Privatpersonen Ihre Spenden im Zuge ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Das gilt für Spenden an mildtätige Organisationen. Mildtätig sind Organisationen dann, wenn sie hilfsbedürftige Personen unterstützen.

 

Alle Spenden an Organisationen, die ab 31. Juli 2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden, können rückwirkend ab 1.1.2009 abgesetzt werden. Wird die Organisation später auf die Liste gesetzt, sind nur die Spenden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung absetzbar.

 

Die SpenderInnen können maximal zehn Prozent ihres Vorjahreseinkommens absetzen. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge, die laut Satzung vorgeschrieben sind. Sehr wohl absetzbar sind Fördermitgliedschaften und Beiträge, die freiwillig zur Förderung des Vereinszwecks geleistet werden. Für die Absetzbarkeit brauchen SpenderInnen einen Spendenbeleg mit dem Namen der Organisation, ihrem Namen und des Spendenbetrages.

 

Die Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren. Ab 2011 müssen die SpenderInnen ihre Sozialversicherungsnummer der Organisation bekannt geben. Diese leitet die Daten an das Finanzamt weiter. Damit wird der Spendenbetrag automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

 
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Kontakt & Information
Armin Hotz

Armin Hotz

GF Ausbildungszentrum Vorarlberg

Gartenstrasse 2

6840 Götzis

Tel.: 05523 53255

Fax: 05523 53255-9

E-Mail: azv(at)lhv.or.at

 

 

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