Seit September 2003 ist die Teilqualifikation gesetzlich geregelt und somit auch eine gesetzlich anerkannte Ausbildung. Ein individueller Lehrplan im jeweiligen Berufsfeld wird erstellt und die zu absolvierende Ausbildungszeit festgelegt. Durch eine kommissionelle Prüfung erfolgt die Kontrolle der erlernten Ausbildungsinhalte.
Das AZV strebt in allen oben genannten Arbeitsbereichen, in denen eine Teilqualifikation angeboten wird, auch eine Anlehre an.
AbgängerInnen von Pflichtschulen nach dem 9. Schuljahr (Hauptschule, Integrationsklassen, sonderpädagogischen Einrichtungen), Menschen mit Benachteiligung, die als "begünstigte Behinderte" eingestuft werden können oder bis zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft begünstigbar sein werden.
Wird individuell durch die Berufsausbildungsassistenz festgelegt und kann sich zwischen einem und drei Jahren bewegen.
Die Ausbildung ist dual aufgebaut, für die praktische Ausbildung stehen pädagogisch ausgebildete und fachlich qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Die schulische Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Berufsschulen, in spezifischen Klassen. Der Eintritt zur Teilqualifikation erfolgt im September mit Schulbeginn. Während der Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben der freien Wirtschaft absolviert. Der Absolvent einer Teilqualifikation erhält nach Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis.
Es wird ein Ausbildungsvertrag, welcher auch von der Wirtschaftkammer mitgetragen wird, abgeschlossen. Die Teilnehmer werden für die Dauer der gesamten dualen Ausbildung von der Ausbildungszentrum Vorarlberg GmbH angestellt. Während der Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden die im Kollektivvertrag festgelegte Lehrlingsentschädigung des 1. Lehrjahres des gleichen Lehrberufes und sind somit sozialversichert.

Armin Hotz
GF Ausbildungszentrum Vorarlberg
Gartenstrasse 2
6840 Götzis
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